Unsere Krankentransporte erleichtern Ihnen die problemlose Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie hierzu speziell eine Genehmigung beantragen, die Sie unserem Taxifahrer vorzeigen. Nur der gesetzliche Eigenanteil muss von Ihnen getragen werden, sofern keine Befreiung vorliegt.
Wir transportieren Sie dann bequem zur ärztlichen Versorgung und rechnen die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Als Krankentransporte gelten folgende Fahrten:
Diese Leistungen bedürfen einer vorherigen Genehmigung Ihrer Krankenkasse!
Auch der Transport von Menschen mit Behinderungen ist bei Taxibetrieb Heinz - Joachim Schmidt kein Problem. In speziellen Fahrzeugen können wir ohne Platzprobleme einen Rollstuhl unterbringen, auf Wunsch während der Fahrt auch darin sitzen bleiben. Haben Sie einen Termin beim Arzt, können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Hierfür brauchen wir lediglich eine von Ihrem Arzt unterzeichnete schriftliche und von Ihrer Krankenkasse genehmigte Verordnung.
Damit wir uns auf Ihre Anforderungen vorab einstellen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Taxireservierung unter +49 355 72 99 61 30.